Vereinsveranstaltungen im Amtsblatt

In Hallstadt bereichern rund 50 Vereine und Organisationen das gesellschaftliche Leben. In zahlreichen Stunden leisten sie ehrenamtlich Großes für die Gemeinschaft. Neben vereinsinternen Treffen oder Ausflügen organisieren die Vereine auch immer wieder tolle Feste für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese kündigen wir weiterhin gerne im jeweiligen Amtsblatt an. Bitte schicken Sie uns das Material rechtzeitig – in der Regel ist der Redaktionsschluss am 15. des Vormonats (also Dienstag, 15. Januar, für die Februar-Ausgabe) an presse@hallstadt.de.

Texte

Für Texte empfiehlt sich ein Word-Dokument. Überlegen Sie sich beim Formulieren der Texte, was die Leser interessiert (auch wenn sie nicht beteiligt waren). Nebensächliche Informationen oder Floskeln machen Texte sperrig und unnötig lang. In der Folge werden sie selten gelesen.

Beispiele:
- Veranstaltungshinweis – was findet wann wo statt?
- Jahreshauptveranstaltung mit Neuwahl – wie setzt sich der neue Vorstand zusammen?
- Vereinsausflug – Ziel, Besichtigung

Bilder

Bei Bildern sollten Sie vorab auf eine druckfähige Auflösung (mindestens 300 dpi) achten und sie uns im jpg-Format schicken. Fotos, die mithilfe von verschiedenen Handy-Apps geschickt werden, bspw. Whatsapp, werden häufig automatisch verkleinert und können dann leider nicht mehr gedruckt werden.

Gestaltung von Plakaten

Falls Sie mit einem Plakat auf Ihre öffentliche Veranstaltung hinweisen möchten, achten Sie bitte auf das Format – idealerweise: A4 Hochformat, A5 Querformat (etwas kleiner). Wir möchten allen Vereinen den gleichen Platz im Amtsblatt einräumen. Achten Sie bei der Gestaltung Ihrer Plakate auf eine klare Schrift in einer ausreichenden Schriftgröße und einen starken Kontrast – bspw. dunkle Schrift auf hellem Hintergrund. Beschränken Sie die Informationen aufs Wesentliche.

Werbung im Amtsblatt

Unser Stadtrat hat sich erneut dem Thema „Werbung im Amtsblatt“ gewidmet und ist sich einig, dass es auch künftig frei von kommerzieller Werbung bleiben soll. Allerdings soll es Ausnahmen bei der Nennung von Sponsoren geben. Wenn Firmen und Gewerbetreibenden das örtliche Vereinsleben durch Sponsoring bei Festen und Veranstaltungen der Hallstadter und Dörfleinser Vereine direkt unterstützen, können sie in dieser Funktion im Amtsblatt genannt und aufgeführt werden.