Wertstoffhöfe im Landkreis bleiben weiterhin geöffnet

Die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg bleiben aktuell weiter geöffnet. Dabei gelten seit 25. Oktober die Winteröffnungszeiten.

Das Landratsamt Bamberg weißt darauf hin, dass der Betrieb der Wertstoffhöfe nur gewährleistet werden kann, wenn die nachfolgenden Schutz- und Hygienemaßnahmen beachtet werden:

  • Maske tragen: Statt der bisherigen dringenden Empfehlung gilt ab sofort eine Maskenpflicht. Diese Verpflichtung gilt auch für alle anderen abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Grüngutsammelplätze, Problemmüllsammlung) 
  • Abstand halten: Halten Sie einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Anlieferern und zum Personal. Treppen bzw. Podeste an Containern dürfen nur jeweils von einer Person genutzt werden. 
  • Begrenzter Zugang: Um die Kontakte möglichst gering zu halten, muss die Anzahl der Anlieferer begrenzt werden. Im Bedarfsfall darf die Einfahrt in den Wertstoffhof erst nach Aufforderung durch das Personal erfolgen. Es sollte daher genügend Zeit eingeplant werden. 
  • Zügig entsorgen: Um den Betriebsablauf möglichst reibungslos durchzuführen und Wartezeiten für andere Kunden so gering wie möglich zu halten, sollten Entsorgungsfragen im Vorfeld mit der Abfallberatung des Landkreises geklärt werden. Kontakt:  0951/85-706 oder -708 bzw. abfallberatung@lraba.bayern.de. 
  • Notwendigkeit prüfen - Wertstoffe vorsortieren: Es ist häufig nicht notwendig, wegen jeder Kleinigkeit den Wertstoffhof anzufahren. Sinnvoller ist, verwertbare Abfälle zunächst zu sammeln und dann als größere Menge zum Wertstoffhof zu bringen. Sind die Wertstoffe dann noch vorsortiert, spart das Zeit bei der Entladung und vermeidet Warteschlangen. 
  • Selbst ausladen: Damit der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, findet bis auf weiteres keine Hilfe beim Ab- bzw. Ausladen von Abfällen durch das Personal statt. Bei Bedarf wäre daher eine „Hilfsperson“ aus dem eigenen Haushalt mitzubringen. 
  • Neben den Wertstoffhöfen stehen derzeit zudem alle anderen abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen des Landkreises im gewohnten Umfang zur Verfügung. Dies gilt auch für die bereits geplanten Sperrmüllabholtermine bis zum Jahresende. Sollten sich Änderungen ergeben, werden die Betroffenen rechtzeitig darüber informiert.