Förderung zur Anschaffung von Lastenfahrrädern

Ergänzend zum Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben wir ebenfalls ein Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern aufgelegt.

Worin liegen die Unterschiede: Der Bund unterstützt gewerbliche Antragsteller bei der Anschaffung von Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die Stadt Hallstadt fördert auch Familien oder Alleinerziehende.

Unterschiede der Förderprogramme

Zudem unterscheiden sich die Fördersummen/-höhen: 30 Prozent der Nettoanschaffungskosten, max. 2.500 Euro je Anschaffung - keine Förderung von muskulär betriebenen Fahrzeugen (Bund). 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, max. 500 Euro pro muskulär betriebene Fahrzeuge oder max. 1.000 Euro pro batterieelektrisch unterstütze Fahrzeuge je Anschaffung (Stadt). Somit haben gewerbliche Nutzer beim Bund bessere Förderungen. Das Programm startete zum 1. November.

Hier können Sie die Förderrichtlinien nachlesen.