Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung von öffentlichen Veranstaltungen

Heute hat das Landratsamt Bamberg eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung von öffentlichen Veranstaltungen als Schutzmaßnahme vor einer Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Diese tritt zum Samstag, 14. März, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Veranstaltung mit mehr als 500 Teilnehmern müssen abgesagt werden.
  • Bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern muss der Veranstalter eine mögliche Durchführung unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien (Teilnehmerkreis, Zielgruppe, Ort etc.) prüfen.
  • Empfehlung des Landratsamtes: Alle Veranstaltungen, die nicht notwendig sind, sollten abgesagt werden.

Frühjahrsmarkt abgesagt

Was bedeutet das für städtische Veranstaltungen? Der Frühjahrsmarkt 2020 und der städtische Ausflug im Rahmen des Ferienprogramms müssen aufgrund dieser Allgemeinverfügung abgesagt werden.

Weitere Infos erhalten Sie hier:

Corona Info-Hotline – 0951 8725-25
(allgemeine Fragen zur aktuellen Lage in Stadt und Landkreis Bamberg, Schulschließungen sowie Verhaltensempfehlungen, erreichbar zu den Öffnungszeiten der Stadt Bamberg)

Corona Gesundheit-Hotline – 0951 85-9700
(Gesundheitliche Fragen und medizinische Beratung, erreichbar zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes)

Allgemeinverfügung des Landratsamtes