Normenkontrollklage: Stadtrat legt Rechtsmittel ein

Die Stadt Bamberg reichte beim Bayerischen Verwaltungsgericht eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Neuordnung ERTL-Zentrum ein. Am 23. Dezember wurde der Stadt Hallstadt das Urteil zugestellt. In der gestrigen Stadtratssitzung entschied das Gremium Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Andernfalls würde der Bebauungsplan zum 21. Januar unwirksam.

Keine unmittelbare Auswirkung

Unabhängig vom weiteren Fortgang des Verfahrens hat das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehende Nutzung. Weiterhin drohen der Stadt Hallstadt weder finanzielle Folgeschäden, noch Regressansprüche. Denn das Planungsziel wurde erreicht. Im Gegenteil: Durch die Verwirklichung des Vorhabens wurden zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen – nach Angaben des Ertl-Zentrums arbeiten insgesamt 550 Mitarbeiter in den unterschiedlichen Einzelhandelsbetrieben. Die direkten und indirekten Steuereinnahmen für die Stadt Hallstadt wurden signifikant erhöht.

Der Beginn

Der Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt hat mit einstimmigem Beschluss im Februar 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuordnung Ertl-Zentrum“ beschlossen. Planungsziel war die Umstrukturierung der bestehenden Einzelhandelsflächen bzw. Baurechte im Planungsgebiet unter Verzicht auf einen im bisherigen Bebauungsplan zulässigen Bau- und Ökomarkt. Beim weiteren Vorgehen wurden alle notwendigen Entscheidungsträger immer wieder am Verfahren beteiligt - Änderungswünsche immer wieder eingearbeitet.

Abstimmung innerhalb der ARGE B2H2

Zudem fanden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Bischberg, Bamberg, Hallstadt, Hirschaid (ARGE B2H2) stets Abstimmungen mit der Stadt Bamberg statt. So wurde etwa als Entgegenkommen für die Stadt Bamberg die Verkaufsfläche von zentrenrelevanten Festsetzungen um weitere 1.000 Quadratmeter reduziert. In der Sitzung des Bau- Umwelt- und Verkehrsausschusses aus dem Juli 2017 wurde der Bebauungsplan als Satzung einstimmig beschlossen und das Einvernehmen für die notwendigen Baugenehmigungen erteilt.

Normenkontrollantrag der Stadt Bamberg

Im November 2017 reichte die Stadt Bamberg gegen den Bebauungsplan Neuordnung Ertl-Zentrum einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Diesen lehnte das Gericht im Juli 2018 im Eilverfahren ab. Das Gericht sah zu diesem Verfahrensstadium keine wesentlichen Gründe, warum der Bebauungsplan unwirksam sein sollte, insbesondere sei die Stadt Bamberg ausreichend am Verfahren beteiligt worden. Zudem habe die Stadt Hallstadt die Regelungen der ARGE B2H2 eingehalten.

Mündliche Verhandlung

Schließlich stand im November 2019 eine mündliche Verhandlung an. Wenige Tage zuvor legte Stadt Bamberg erstmals ein Gutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung vor, welches ihren Sachvortrag stützen solle. Bei der mündlichen Verhandlung fiel keine Entscheidung, diese wurde unmittelbar vor Weihnachten zugestellt. Das Urteil stützt sich im Wesentlichen auf einen Formfehler in der amtlichen Bekanntgabe der Satzung.

Fehler in der bekanntgemachten Satzung

Diese besagte Satzung wurde im August-Amtsblatt 2017 veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung der Satzung fehle ein Hinweis, wo die verwendete DIN-Norm 45691 (im Rahmen des Schallschutzgutachtens verwandt) einsehbar sei. Dieser formelle Fehler führe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits alleine zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes. Zudem wies das Gericht auf zwei weitere materielle Fehler hin, betonte aber, dass die Stadt Hallstadt das interkommunale Abstimmungsgebot eingehalten hat und die Regelung der ARGE B2H2 zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses beachtet hat. Weiterhin folge das Gericht dem vorgelegten Gutachten der Stadt Bamberg in einem Punkt, nämlich dass beim Bebauungsplan das Ziel der Raumordnung nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden hat. Sämtliche anderen Einwände der Stadt Bamberg wurden zurückgewiesen oder bei der Entscheidung nicht berücksichtigt, da das Gericht bereits einen gravierenden formellen Fehler gefunden hat.

Weiteres Vorgehen

Es wird Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, um die Rechtskraft des Urteiles zu verhindern. Zwischenzeitlich wird der formelle Fehler geheilt und die Satzung mit dem Hinweis, wo man die verwendete Rechtsnorm und Regelwerke – insbesondere die DIN 45691, einsehen kann, nochmals bekannt gemacht. Um das parteiische Gutachten der Stadt Bamberg zu widerlegen, wird ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.