Die Stadtratssitzung vom 30. September 2026

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Stadtrat am Mittwoch unter anderem mit der geplanten Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete am Leitenbach und Gründleinsbach sowie der baulichen Genehmigung der Dreifeldsporthalle auf dem Dr.-Pfleger-Campus.

Hallstadt von Flächenausweisung für Windenergie nicht betroffen

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West möchte weitere Flächen für Windräder ausweisen. Konkret geht es um drei neue Gebiete sowie die Erweiterung eines bereits vorgesehenen Gebietes. Bevor darüber endgültig entschieden wird, müssen die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung geprüft und die betroffenen Städte und Gemeinden angehört werden. Da die Stadt Hallstadt von den geplanten Änderungen nicht unmittelbar betroffen ist, nahm der Stadtrat die Planung lediglich zur Kenntnis und erhob keine Einwände.

Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten vorgesehen

Das Landratsamt Bamberg plant, die Überschwemmungsgebiete am Leitenbach und Gründleinsbach neu festzusetzen. Grundlage dafür sind die vom Wasserwirtschaftsamt Kronach erarbeiteten Berechnungen und Unterlagen zu einem statistisch alle 100 Jahre auftretenden Hochwasser (HQ100).

Für Hallstadt zeigen die Berechnungen Überschwemmungsflächen außerhalb des bebauten Wohnraums. Mögliche Entwicklungsflächen im Bereich des Schafhofs, des Berliner Rings und entlang der ICE-Strecke könnten jedoch eingeschränkt werden.

Der Stadtrat nahm die Unterlagen daher zur Kenntnis, stimmte den dargestellten Überschwemmungsgrenzen aber noch nicht abschließend zu. Viel mehr beantragte er vor der endgültigen Festsetzung weitere Prüfungen, unter anderem zu den Berechnungsgrundlagen, den vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen und möglichen gleichzeitigen Hochwasserereignissen.

Zustimmung für Bauantrag der neuen Dreifeldsporthalle

Die Stadt Hallstadt plant auf dem Dr.-Pfleger-Campus den Neubau einer Dreifeldsporthalle. Diese wird rund 44 x 48 Meter groß und umfasst einschließlich ihrer Nebenräume etwa 2.100 m² Grundfläche. Vorgesehen sind ein begrüntes Flachdach sowie ausreichend Stellplätze, wobei eine gemeinsame Nutzung mit den anderen Einrichtungen des Campus möglich sein wird. Der Stadtrat hat dem zu behandelnden Bauantrag zugestimmt. Der Spatenstich erfolgt 2027.

Widmung des „Parkplatzes Bamberger Straße“

Als letzten öffentlichen Punkt widmete der Stadtrat den Parkplatz an der Bamberger Straße in der Nähe des Bauhofs als öffentliche Verkehrsfläche. Er erhielt die Bezeichnung „Parkplatz Bamberger Straße“ und wurde offiziell in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Hallstadt aufgenommen. Damit zählt er künftig zum öffentlichen Verkehrsraum, auf dem die Straßenverkehrsordnung zu beachten ist.