Förderung zur Anschaffung von Lastenrädern

Ergänzend zum Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben wir ebenfalls ein Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern aufgelegt.

Worin liegen die Unterschiede? Der Bund unterstützt gewerbliche Antragsteller bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die Stadt Hallstadt fördert auch Familien oder Alleinerziehende. 

Unterschiede der Förderprogramme

Zudem unterscheiden sich die Fördersummen/-höhen: 30 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro je Anschaffung - keine Förderung von muskulär betriebenen Fahrzeugen (Bund). 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, maximal 500 Euro pro muskulär betriebenem Fahrzeug oder maximal 1.000 Euro pro batterieelektrisch unterstützem Fahrzeuge je Anschaffung (Stadt). Somit haben gewerbliche Nutzer beim Bund bessere Förderungen. Das Programm startet zum 1. November.