Stadtrat verabschiedete Stellplatzsatzung

Die Satzung für die Festlegung der erforderlichen Anzahl von Kfz-Stellplätzen und deren Ablösung ist in die Jahre gekommen und musste dringend überarbeitet werden. Sie legt fest, wie viele Stellplätze jeder Wohnungs-/Hauseigentümer nachweisen bzw. ablösen muss.

Parken auf eigenem Grund 

Hintergrund dieser Satzung: Es sollen (nach Möglichkeit) überall Stellplätze auf dem eigenen Grundstück geschaffen – und später genutzt – werden.