Parken auf eigenem Grund
Hintergrund dieser Satzung: Es sollen (nach Möglichkeit) überall Stellplätze auf dem eigenen Grundstück geschaffen – und später genutzt – werden.
Die Satzung für die Festlegung der erforderlichen Anzahl von Kfz-Stellplätzen und deren Ablösung ist in die Jahre gekommen und musste dringend überarbeitet werden. Sie legt fest, wie viele Stellplätze jeder Wohnungs-/Hauseigentümer nachweisen bzw. ablösen muss.
Hintergrund dieser Satzung: Es sollen (nach Möglichkeit) überall Stellplätze auf dem eigenen Grundstück geschaffen – und später genutzt – werden.