Zutritt zur Stadtverwaltung nur nach Terminvergabe

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Hallstadt darauf hin, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachbearbeiter gewährleistet werden kann. Es wird empfohlen, Anliegen zunächst telefonisch oder schriftlich zu klären. Bürger, die einen Termin vereinbart haben, klingeln bitte beim jeweiligen Amt und werden dann hereingelassen.

Jeder Besucher soll beim Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Schutzmaske (FFP 2) tragen. Außerdem ist es erforderlich, dass sich alle Besucher die Hände am Desinfektionsmittel-Spender im Foyer desinfizieren.