Hinweis des Landratsamtes zur 3G-Regelung - Terminvereinbarung weiterhin nötig

Eine Rückfrage des Landratsamtes beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat ergeben, dass Behördengänge von der 3G-Regel nicht erfasst sind. Bürgerinnen und Bürger können daher wie bisher nach Terminvereinbarung mit Maske und nach Desinfizieren der Hände das Rathaus, Bürgerhaus und den Bauhof betreten.