Renaturierung von Flüssen voranbringen

Die Aufgabe sich um ein Gewässer zu kümmern, obliegt in Bayern den Kommunen und den Wasserwirtschaftsämtern, je nach Größe des Gewässers. Hierzu gibt es verschiedenen Gesetze, welche regeln, was alles getan werden muss. Eine dieser Regelungen schreibt vor, dass Maßnahmenpläne und Umsetzungskonzepte erstellt werden, aus welchen dann die Maßnahmen realisiert werden. Ziel ist es bis 2027, die Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu überführen. Dies bedeutet konkret, dass die im Umsetzungskonzept aufgestellten Maßnahmen als Renaturierungsmaßnahmen am Gewässer geplant und umgesetzt werden, dadurch sollen die Flüsse „natürlicher“ gestaltet werden.

Das Umsetzungskonzept für den Main von Kloster Banz bis Einmündung der Regnitz (FWK 2_F099) kann ab sofort auf der offiziellen Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Kronach aufgerufen werden (https://www.wwa-kc.bayern.de/index.htm). Hier finden Sie auch eine offizielle Ansprechperson, welche Fragen zum Konzept beantworten kann.

Das Umsetzungskonzept ist eine vorläufige und noch relativ grobe Planung. Die Maßnahmen dienen dem übergeordneten Ziel „den guten ökologischen Zustand“ des Mains herzustellen. Konkrete Maßnahmen werden über einen langen Zeitraum hinweg umgesetzt und immer in Absprache mit den Gemeinden und Anliegern. Bei Maßnahmen für welche zusätzliche Grundstücke benötigt werden, müssen die Flächen erst erworben werden. In einem solchen Fall können Maßnahmen auch nachträglich noch örtlich verschoben oder umgeändert werden.

Einwände zum Umsetzungskonzept für den Main von Kloster Banz bis Einmündung der Regnitz können noch bis zum 01.10.2021 vorgebracht werden.