Mit dem Plan erfüllt die Stadt die gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und schafft eine wichtige Grundlage für zukünftige Entscheidungen. Der Wärmeplan zeigt auf, wie der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung gesteigert werden kann und welche Potenziale es für Wärmenetze gibt.
Wichtig: Der Stadtrat hat sich bewusst dagegen entschieden, bereits jetzt ein Gebiet für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes auszuweisen. Das bedeutet: Für Bürgerinnen und Bürger gelten weiterhin die Übergangsfristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neue Heizungen müssen also nicht sofort die 65 %-Regel für erneuerbare Energien erfüllen. Diese Verpflichtung greift in Hallstadt erst ab dem 1. Juli 2028 – oder früher, falls die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt doch ein Wärmenetzgebiet ausweist. So bleibt allen ausreichend Zeit für Planung und Entscheidungen.
Der vollständige Bericht ist ab sofort hier einsehbar.