Falschparker gefährden
Gerade in den Hauptverkehrszeiten können bereits einzelne parkende Fahrzeuge zu erheblichen Behinderungen führen. Die Stadt Hallstadt bittet daher insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Fahrzeuge und Anhänger nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück oder außerhalb der ausgewiesenen Umleitungsstrecken abzustellen.
Hierfür stehen unter anderem die zusätzlichen Parkmöglichkeiten in der Valentinstraße 26 (Kreuzung Tiergarten), in der Fischergasse, in der Bahnhofstraße hinter dem Restaurant Rhodos sowie auf dem Schotterparkplatz im Auweg ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung.
In der Valentinstraße, der Fischergasse, der Bahnhofstraße und im Auweg stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Missachtung kann Geahndet werden
Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die angeordneten Halteverbote eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden können. In Einzelfällen kann zudem das Abschleppen von Fahrzeugen erforderlich werden, wenn diese den Verkehr behindern oder die Sicherheit gefährden.